Sönke BergerWEB DEVELOPMENT
§ 356a BGBPflicht ab 19.06.2026

Expertenwissen · Elektronische Widerrufsfunktion

Widerrufsbutton nach § 356a BGB

Die zentrale Wissensseite zur elektronischen Widerrufsfunktion: Was das Gesetz ab dem 19. Juni 2026 fordert, wer betroffen ist, worin der Unterschied zum Kündigungsbutton liegt – und wie Sie alles rechtssicher umsetzen.

Stand: 9. Juni 2026 · keine Rechtsberatung

Grundlagen

Was der Widerrufsbutton ist – und woher die Pflicht kommt.

Verbraucher haben im Fernabsatz ein gesetzliches Widerrufsrecht und können Verträge in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Bisher war der Widerruf formfrei – in der Praxis aber oft umständlich. Die elektronische Widerrufsfunktion soll den Widerruf so einfach machen wie die Bestellung: ein klar bezeichneter Button statt Hürdenlauf.

Rechtlicher Ursprung ist die Richtlinie (EU) 2023/2673 vom 22. November 2023, die die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU ändert. Deutschland hat sie mit dem neuen § 356a BGB umgesetzt – veröffentlicht im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 28) am 5. Februar 2026, verbindlich ab dem 19. Juni 2026.

Hinweis zur Quelle: gesetze-im-internet.de zeigt bis zum 19.06.2026 noch die alte Fassung des § 356a BGB (Teilzeit-Wohnrechteverträge), weil die Neufassung erst dann in Kraft tritt. Maßgeblich für den neuen Wortlaut ist bis dahin das Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 28); ab dem 19.06.2026 erscheint die Neufassung auch auf gesetze-im-internet.de.

Anwendungsbereich

Wer ist betroffen – und wer nicht?

Betroffen

  • Jedes Unternehmen, das Verbrauchern (B2C) Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche ermöglicht
  • Websites, Teilbereiche von Websites und Apps mit Vertragsabschluss
  • SaaS-Plattformen, Streaming-, Kurs- und Coaching-Angebote, Abomodelle, Telekommunikation
  • Ausdrücklich auch im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungen – anders als beim Kündigungsbutton (§ 312k) gibt es hier keine Ausnahme

Nicht betroffen

  • Reine B2B-Shops – Unternehmer haben kein gesetzliches Widerrufsrecht
  • Verträge ohne Widerrufsrecht (z. B. individualisierte Waren, entsiegelte Hygieneartikel, vor Bereitstellung wirksam verzichtete digitale Inhalte)
  • Reine Marktplatz-Händler – die Pflicht trifft den Plattformbetreiber (Amazon, eBay, Etsy)
  • Stationärer Handel ohne Online-Vertragsschluss

Pflichten

Die gesetzlichen Anforderungen aus § 356a BGB.

Eindeutige Beschriftung

Klar lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichwertigen, eindeutigen Formulierung. Beschönigende Begriffe wie „Anfrage senden“ oder „Vertragsbeendigung anfragen“ erfüllen die Anforderung nicht.

Ständig verfügbar & hervorgehoben

Während der gesamten Widerrufsfrist durchgehend, prominent platziert und von jeder Seite leicht erreichbar – z. B. im Footer und auf einer eigenen Widerrufsseite.

Kein Login, keine Registrierung, kein App-Download

Der Widerruf muss anonym möglich sein. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Vertrag selbst über genau diese App bzw. dieses Konto geschlossen wurde.

Zwei-Stufen-Prozess

Stufe 1: Eingabeformular. Stufe 2: Bestätigungsseite mit der Schaltfläche „Widerruf bestätigen“. Erst dieser zweite Klick löst die Widerrufserklärung aus.

Datenminimierung

Nur Name, Vertragsidentifikation und das Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung. Der Widerrufsgrund darf kein Pflichtfeld sein (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO).

Eingangsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger

Unverzüglich – typischerweise per E-Mail – mit Datum, Uhrzeit und Inhalt des Widerrufs. Sie belegt den Zugang, sagt aber nichts über die Wirksamkeit aus.

Weil dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten die DSGVO-Pflichten in vollem Umfang – siehe dazu die Datenschutzerklärung.

Abgrenzung

Widerrufsbutton (§ 356a) vs. Kündigungsbutton (§ 312k).

Beide Pflichten werden oft verwechselt – sind aber rechtlich getrennt und betreffen unterschiedliche Verträge.

MerkmalWiderrufsbutton (§ 356a)Kündigungsbutton (§ 312k)
Rechtsnorm§ 356a BGB§ 312k BGB
ZweckWiderruf einzelner FernabsatzverträgeKündigung von Dauerschuldverhältnissen
In Kraftab 19.06.2026seit 01.07.2022
Button-Wortlaut„Vertrag widerrufen“ → „Widerruf bestätigen“„Verträge hier kündigen“ → „Jetzt kündigen“
Anwendungsbereichalle widerrufsfähigen B2C-Fernabsatzverträge – inkl. Finanzdienstleistungenkostenpflichtige Verbraucher-Dauerschuldverhältnisse; Finanzdienstleistungen ausgenommen
Login zulässig?Nein (Ausnahme: Vertragsschluss erfordert Login/App)Nein
Zwei-Stufen-ProzessJaJa
BestätigungEingangsbestätigung auf dauerhaftem DatenträgerBestätigung in Textform

Den Kündigungsbutton nach § 312k setze ich auf dieser Website selbst ein – er ist live unter Verträge hier kündigen erreichbar.

Risiken

Was passiert ohne konforme Umsetzung?

Verlängerte Widerrufsfrist

Wird die Funktion nicht oder fehlerhaft bereitgestellt und nicht ordnungsgemäß über sie informiert, verlängert sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage. So lange kann der Verbraucher den Vertrag jederzeit widerrufen.

Abmahnungen nach UWG

Verstöße gegen verbraucherrechtliche Informationspflichten gelten regelmäßig als Wettbewerbsverstoß. Mitbewerber, Wettbewerbs- und qualifizierte Verbraucherschutzverbände können abmahnen – mit Anwaltskosten und Unterlassungserklärung.

Bußgelder

Der gesetzliche Rahmen sieht Bußgelder bis zu 50.000 € im Standardfall vor; bei weit verbreiteten, grenzüberschreitenden Verstößen bis zu 4 % des Jahresumsatzes.

Umsetzung

So setzen Sie den Widerrufsbutton um.

  1. 1

    Betroffenheit prüfen

    Klären Sie, ob Sie Verbrauchern (B2C) widerrufsfähige Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche ermöglichen. Wenn ja, gilt die Pflicht.

  2. 2

    Button platzieren

    Die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ hervorgehoben und ohne Login von jeder Seite erreichbar machen – z. B. im Footer und auf einer eigenen Widerrufsseite.

  3. 3

    Datensparsames Formular bauen

    Nur Name, Bestell-/Vertragskennung und E-Mail als Pflichtfelder. Der Widerrufsgrund bleibt optional.

  4. 4

    Bestätigungsseite (Stufe 2)

    Eingaben anzeigen und mit der Schaltfläche „Widerruf bestätigen“ abschließen. Erst dieser zweite Klick löst den Widerruf aus.

  5. 5

    Eingangsbestätigung versenden

    Unverzüglich eine E-Mail auf dauerhaftem Datenträger mit Datum, Uhrzeit und Inhalt des Widerrufs zustellen.

  6. 6

    Widerrufsbelehrung & AGB ergänzen

    Den Hinweis auf die elektronische Widerrufsfunktion und ihre Internetadresse aufnehmen – sonst verlängert sich die Widerrufsfrist.

  7. 7

    Testen & dokumentieren

    Vor dem 19.06.2026 einen End-to-End-Test durchführen (Klick → Formular → Bestätigung → E-Mail) und den Prozess dokumentieren.

Lösungen

Lösung für Ihr Shopsystem.

Ob fertiges Plugin, native Funktion oder Eigenentwicklung – hier finden Sie den passenden Weg samt detaillierter Anleitung.

WooCommerce

Schlankes Plugin, das § 356a vollständig abbildet – Zwei-Stufen-Prozess, Vorschau echter Bestelldaten, Backend-Workflow, DSGVO-Export. HPOS-kompatibel.

Shopware 6

Native Funktion seit 6.7.9.0 (auf 6.6 zurückportiert) oder Plugin mit Backend-Workflow, Audit-Log und Mehrsprachigkeit. Für 6.5 ist eine Plugin-Lösung nötig.

WordPress & Sonstige

WordPress allein verkauft nicht – entscheidend ist die Shop-Schicht (WooCommerce). Auch Shopify, JTL und individuelle/Headless-Shops brauchen eine konforme Lösung.

Alle Plugins & Tools im Produkte-Hub · Praxisbeispiel: Shopware-Plugin (§ 356a) · vollständige Einordnung im Umsetzungs-Guide.

Praxisbeweis

Meine eigene Umsetzung – live und konform.

Diese Website setzt § 356a BGB selbst um. Sie können die elektronische Widerrufsfunktion direkt ausprobieren – vom Button bis zur Eingangsbestätigung.

Zum Vergleich der parallele Kündigungsbutton (§ 312k).

§ 356a BGB – erfüllte Punkte

  • Button „Vertrag widerrufen“ ohne Login im Footer jeder Seite
  • Zwei-Stufen-Prozess mit Vorschau der wesentlichen Vertragsdaten
  • Finaler Button mit gesetzlichem Wortlaut „Widerruf bestätigen“
  • Eingangsbestätigung per E-Mail (dauerhafter Datenträger) mit Datum & Uhrzeit
  • Datensparsame Felder – der Widerrufsgrund bleibt optional
  • Eigene Widerrufsseite samt Widerrufsbelehrung mit Hinweis auf die Funktion

Belege

Rechtsquellen & weiterführende Links.

Primärquellen

Einordnung & Praxis

FAQ

Häufig gestellte Fragen.

Ab wann gilt die Widerrufsbutton-Pflicht in Deutschland?

Ab dem 19. Juni 2026. Grundlage ist der neue § 356a BGB, mit dem Deutschland die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 umgesetzt hat. Das Umsetzungsgesetz wurde am 05.02.2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 28) veröffentlicht.

Wer ist von der Pflicht betroffen?

Jedes Unternehmen, das Verbrauchern (B2C) den Abschluss von Fernabsatzverträgen über eine Online-Benutzeroberfläche ermöglicht. Reine B2B-Shops sind nicht betroffen; bei Verkäufen über Marktplätze wie Amazon oder eBay trägt in der Regel der Plattformbetreiber die Verantwortung.

Wie muss der Widerrufsbutton beschriftet sein?

Eindeutig und gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichwertigen Formulierung. Im zweiten Schritt muss die Bestätigungsschaltfläche eindeutig mit „Widerruf bestätigen“ oder gleichwertig beschriftet sein. Beschönigende Begriffe reichen nicht.

Gilt das auch für Finanzdienstleistungen?

Ja. § 356a BGB kennt – anders als der Kündigungsbutton nach § 312k BGB – keine Ausnahme für Finanzdienstleistungen. Auch im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge mit Widerrufsrecht brauchen die elektronische Widerrufsfunktion.

Was ist der Unterschied zum Kündigungsbutton (§ 312k BGB)?

Der Kündigungsbutton (seit 01.07.2022) dient der Kündigung von Dauerschuldverhältnissen wie Abos. Der Widerrufsbutton (ab 19.06.2026) dient dem Widerruf einzelner Fernabsatzverträge und gilt auch für Finanzdienstleistungen. Es sind zwei getrennte Pflichten.

Welche Folgen drohen bei Nichtumsetzung?

Erstens verlängert sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage. Zweitens drohen Abmahnungen nach UWG durch Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände. Drittens sind Bußgelder bis zu 50.000 € möglich, bei weit verbreiteten, grenzüberschreitenden Verstößen bis zu 4 % des Jahresumsatzes.

Muss der Button ohne Login erreichbar sein?

Ja. Der Verbraucher darf weder ein Konto anlegen noch sich einloggen müssen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Vertrag selbst über genau diese App oder dieses Konto geschlossen wurde.

Muss ich auch meine Widerrufsbelehrung anpassen?

Ja. Die Widerrufsbelehrung muss zusätzlich einen Hinweis auf die elektronische Widerrufsfunktion und ihre Internetadresse enthalten. Fehlt dieser, sind die Informationspflichten unvollständig und die Widerrufsfrist verlängert sich.

Deadline: 19. Juni 2026

§ 356a BGB rechtssicher umsetzen.

Sie wollen den Widerrufsbutton sauber und fristgerecht umsetzen lassen? Ich übernehme die komplette Implementierung – oder Sie nutzen eines meiner fertigen Plugins.

Stand: 9. Juni 2026. Diese Seite gibt den damaligen Sachstand wieder, stellt eine erste Orientierung dar und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Widerrufsbutton (§ 356a BGB): Pflicht ab 19.06.2026 – alles Wichtige | Sönke Berger