Widerrufsbutton für Shopware 6: native Funktion, Plugin & § 356a BGB (Stand Juni 2026)
Wenn Sie einen Shopware-Shop betreiben, haben Sie bis zum 19. Juni 2026 Zeit, einen gesetzeskonformen Widerrufsbutton bereitzustellen. Die gute Nachricht: Seit April 2026 bringt Shopware dafür eine native Funktion mit. Die ehrliche Nachricht: Diese Basis-Funktion deckt das gesetzliche Minimum ab – mehr aber auch nicht. Ob das für Ihren Shop reicht oder ob sich ein Plugin lohnt, hängt von Ihrer Shopware-Version, Ihrer Sprachsituation und Ihrem Anspruch an Dokumentation und DSGVO ab.
Ich entwickle Shopware-Shops und habe selbst ein Widerruf-Button-Plugin für Shopware 6 gebaut. In diesem Leitfaden bekommen Sie deshalb keine Marketing-Floskeln, sondern eine saubere Entscheidungsgrundlage: Was verlangt § 356a BGB wirklich, was kann die native Shopware-Funktion, wo sind ihre Grenzen – und wann ist ein Plugin die bessere Wahl. Wenn Sie die rechtlichen Grundlagen plattformübergreifend nachlesen möchten, finden Sie das im allgemeinen Umsetzungs-Guide zur Widerrufsbutton-Pflicht.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Pflicht ab: 19. Juni 2026 (§ 356a BGB, Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2673, verkündet im BGBl. 2026 I Nr. 28 am 5. Februar 2026).
- Für wen: jeder B2C-Shop, der Verbrauchern über eine Online-Oberfläche widerrufsfähige Verträge anbietet – also praktisch jeder Shopware-Shop mit Endkunden.
- Shopware nativ: seit Release 6.7.9.0 (April 2026), Backport auf 6.6. Für 6.5 gibt es keine native Funktion.
- Was Pflicht ist: ein klar beschrifteter Einstieg („Vertrag widerrufen“), ein zweistufiger Prozess (Formular → Seite mit Button „Widerruf bestätigen“), nur die nötigsten Datenfelder, kein Login-Zwang und eine unverzügliche Eingangsbestätigung per E-Mail mit Datum und Uhrzeit.
- Wann ein Plugin sinnvoll ist: bei Shopware 6.5, mehrsprachigen Shops, hohem Widerrufsaufkommen oder wenn Sie Backend-Workflow, Audit-Log, DSGVO-Export und Anonymisierung brauchen.
Was ist der Widerrufsbutton – und warum betrifft er Ihren Shopware-Shop?
Der Widerrufsbutton (gesetzlich: „elektronische Widerrufsfunktion“) ist eine Schaltfläche oder ein Link, über die Verbraucher einen im Internet geschlossenen Vertrag genauso einfach widerrufen können sollen, wie sie ihn abgeschlossen haben. Die Idee dahinter: Wer mit einem Klick „Jetzt kaufen“ kann, soll mit wenigen Klicks auch widerrufen können – ohne Bestelldaten zusammenzusuchen, ohne Musterformular, ohne Briefporto.
Rechtlich steht das im neuen § 356a BGB. Damit setzt Deutschland die Richtlinie (EU) 2023/2673 um. Das Umsetzungsgesetz wurde am 5. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2026 I Nr. 28) und gilt verbindlich ab dem 19. Juni 2026. Anders als der bereits seit 2022 bestehende Kündigungsbutton nach § 312k BGB (der laufende Dauerverträge beendet) geht es beim Widerrufsbutton um das 14-tägige Widerrufsrecht im Fernabsatz.
Für Shopware-Betreiber heißt das konkret: Es reicht nicht mehr, im Footer auf eine PDF-Widerrufsbelehrung oder eine E-Mail-Adresse zu verweisen. Sie müssen eine funktionierende, zweistufige Online-Widerrufsfunktion in Ihrer Storefront bereitstellen.
Gilt die Pflicht für meinen Shopware-Shop?
Kurz: Wenn Sie an Verbraucher verkaufen, mit hoher Wahrscheinlichkeit ja. Die Pflicht trifft jeden Unternehmer, der mit Verbrauchern (B2C) Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche – also Ihre Shopware-Storefront oder eine App – abschließt, sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Sie gilt für Waren, Dienstleistungen, digitale Inhalte und Finanzdienstleistungen gleichermaßen.
Nicht betroffen sind in der Regel:
- Reine B2B-Shops, in denen ausschließlich Unternehmer einkaufen – Unternehmer haben kein gesetzliches Widerrufsrecht.
- Verträge ohne Widerrufsrecht, etwa individuell angefertigte Waren, schnell verderbliche Lebensmittel, entsiegelte Hygieneartikel, entsiegelte Software- oder Medienträger sowie termingebundene Buchungen (z. B. Veranstaltungstickets).
- Verkäufe über Marktplätze wie Amazon oder eBay: Hier trägt der Marktplatzbetreiber die technische Verantwortung für die Widerrufsfunktion, nicht der einzelne Händler.
Wichtig für gemischte Sortimente: Sobald auch nur ein widerrufsfähiges Produkt für Verbraucher im Shop ist, greift die Pflicht für den Shop. Eine produktindividuelle Ausspielung sieht das Gesetz nicht vor. Für die allermeisten Shopware-B2C-Shops ist die Funktion damit Pflicht.
Die gesetzlichen Mindestanforderungen – kompakt
Bevor wir zu Shopware kommen: Das sind die Punkte, die jede Lösung – native Funktion, Plugin oder Eigenbau – erfüllen muss. (Die ausführliche juristische Herleitung steht im allgemeinen Widerrufsbutton-Guide.)
- Eindeutige Beschriftung: Der Einstieg muss klar mit „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichwertigen, unmissverständlichen Formulierung benannt sein. Beschönigungen wie „Bestellung stornieren“ oder „Anfrage senden“ genügen nicht.
- Prominente, dauerhafte Platzierung: hervorgehoben und während der gesamten Widerrufsfrist erreichbar – typischerweise im Footer auf jeder Seite.
- Zweistufiger Prozess: Stufe 1 ist ein Formular, Stufe 2 eine Bestätigungsseite mit einer Schaltfläche „Widerruf bestätigen“. Erst der zweite Klick löst den Widerruf aus.
- Nur die nötigsten Datenfelder: Name, Vertragsidentifikation (Bestellnummer) und ein Kommunikationsmittel (E-Mail). Ein Widerrufsgrund darf kein Pflichtfeld sein.
- Kein Login-Zwang: Der Widerruf muss ohne Registrierung und ohne Anmeldung möglich sein – auch für Gastbestellungen.
- Eingangsbestätigung: unverzüglich, auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail), mit Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs. Sie bestätigt nur den Eingang, nicht die Wirksamkeit.
- Angepasste Rechtstexte: Die Widerrufsbelehrung muss auf die elektronische Widerrufsfunktion und ihren Fundort hinweisen; die Datenschutzerklärung muss die Verarbeitung im Widerrufsprozess abdecken.
„Reicht ein einfacher Link?“ – der häufigste Irrtum
Hier kursiert viel Halbwissen, deshalb präzise: Ja, ein Link genügt als Einstiegspunkt – ein technischer Button ist gesetzlich nicht zwingend. Entscheidend ist nicht die Optik, sondern dass der Einstieg klar als Widerruf erkennbar, hervorgehoben platziert und durchgehend verfügbar ist.
Der Irrtum entsteht an anderer Stelle: Ein „simpler Link“ reicht nur dann nicht, wenn er ins Leere oder auf ein beliebiges Kontaktformular bzw. eine mailto-Adresse führt. Der Link muss zur echten, zweistufigen Widerrufsfunktion führen – mit Formular, Bestätigungsseite und automatischer Eingangsbestätigung. Es ist also nicht „Button statt Link“, sondern „strukturierte Funktion statt loser Verweis“. Genau diese Funktion stellt Shopware – nativ oder per Plugin – bereit.
Shopware & der Widerrufsbutton: native Funktion, Plugin oder Eigenbau?
Für Shopware-Shops gibt es ab Juni 2026 drei realistische Wege. Welcher passt, hängt vor allem von Ihrer Version und Ihren Anforderungen ab.
Die native Widerrufsfunktion (ab Shopware 6.7.9.0)
Shopware hat die Pflicht ernst genommen und mit dem Minor-Release 6.7.9.0 im April 2026 eine native Widerrufsfunktion in den Core integriert. Diese wurde zusätzlich auf die 6.6er-Linie zurückportiert. Was sie leistet:
- Ein strukturiertes Widerrufsformular, das sich über die Shopping Experiences (Erlebniswelten) in der Storefront platzieren lässt.
- Eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Abdeckung des gesetzlich geforderten Ablaufs – also der zweistufige Prozess inklusive Bestätigung.
Für viele Standard-Shops auf 6.6 oder 6.7 mit einer Sprache und überschaubarem Widerrufsaufkommen ist das eine solide, kostenlose Pflichterfüllung. Wichtig: Bei Headless- oder stark angepassten Custom-Frontends liefert Shopware die Backend-Logik, die Einbindung ins Frontend müssen Sie oder Ihre Agentur selbst übernehmen.
Wo die native Funktion an Grenzen stößt
Die native Basis-Funktion erfüllt die Pflicht – sie ist aber bewusst schlank. Worüber Shopware bei der Standard-Funktion nichts verspricht und was im operativen Alltag, bei Dokumentation und DSGVO oft fehlt:
- Kein Backend-Modul mit Status-Workflow: keine Übersichtsliste aller Widerrufe mit Stati wie „Eingegangen → In Prüfung → Anerkannt / Abgelehnt / Erstattet“.
- Kein manipulationssicheres Audit-Log, das jede Statusänderung und jeden E-Mail-Versand revisionssicher protokolliert.
- Kein DSGVO-Export pro Vorgang für Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO.
- Keine automatische Anonymisierung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist.
- Keine fertige Mehrsprachigkeit für Storefront, Backend und alle E-Mail-Templates (z. B. DE/EN/FR out of the box).
- Keine native Lösung für Shopware 6.5 – diese Version geht leer aus.
Diese Punkte sind kein Mangel an der Pflichterfüllung, sondern der Unterschied zwischen „rechtlich erlaubt“ und „im Betrieb sauber dokumentiert“. Wer im Streitfall lückenlos nachweisen will, wer wann was bearbeitet hat, oder wer mehrsprachig verkauft, stößt mit der Basis schnell an Grenzen.
Plugin oder Eigenentwicklung
Hier setzt der zweite Weg an. Mein Widerruf-Button-Plugin erweitert Shopware um genau die Punkte, die der nativen Funktion fehlen: ein eigenes Backend-Modul „Widerrufe“ mit Status-Workflow, ein append-only Audit-Log, DSGVO-Export und automatische Anonymisierung, mehrsprachige Templates (DE/EN/FR), Anti-Spam per Honeypot und Rate-Limit, einen Flow-Builder-Trigger – und Kompatibilität bis hinunter zu Shopware 6.5. Es läuft vollständig lokal im Shop, ohne externen Service.
Der dritte Weg ist die Eigenentwicklung – sinnvoll vor allem bei Headless-Setups oder sehr speziellen Anforderungen. Dabei sollten Frontend (Button + Formular), Backend (Verarbeitung, Speicherung) und Mailing (Eingangsbestätigung) sauber getrennt geplant werden. Diese Variante ist die teuerste, lohnt sich aber, wenn ohnehin eine individuelle Architektur besteht.
Vergleich: native Funktion vs. Widerruf-Button-Plugin
| Funktion | Shopware nativ (ab 6.7.9.0 / 6.6) | Widerruf-Button-Plugin |
|---|---|---|
| Gesetzlicher 2-Stufen-Flow (§ 356a BGB) | Ja | Ja |
| Automatische Eingangsbestätigung per E-Mail | Ja | Ja |
| Shopware 6.6 / 6.7 | Ja | Ja |
| Shopware 6.5 | Nein (keine native Funktion) | Ja |
| Backend-Übersicht mit Status-Workflow | Nicht im Standard | Ja |
| Manipulationssicheres Audit-Log | Nicht im Standard | Ja |
| DSGVO-Export (CSV) pro Vorgang | Nicht im Standard | Ja |
| Automatische Anonymisierung nach Frist | Nicht im Standard | Ja |
| Mehrsprachig DE/EN/FR (Storefront, Admin, E-Mails) | Nicht im Standard | Ja |
| Anti-Spam (Honeypot + Rate-Limit) | Nicht im Standard | Ja |
| Kosten | Kostenlos (im Core) | 99 € / Jahr (optional 199 € Setup) |
Fair eingeordnet: „Nicht im Standard“ bedeutet nicht „unmöglich“. Einzelne Punkte lassen sich teils über den Flow Builder oder eigene Entwicklung ergänzen. Es bedeutet: Shopware verspricht diese Punkte für die Basis-Funktion nicht – Sie müssten sie selbst nachbauen. Genau diese Lücke schließt das Plugin als fertige, getestete Einheit.
Widerrufsbutton in Shopware 6 einrichten – Schritt für Schritt
Weg A: native Funktion (Shopware 6.6 / 6.7)
- Version prüfen und updaten. Stellen Sie sicher, dass Ihr Shop auf mindestens 6.7.9.0 (bzw. dem entsprechenden 6.6-Backport) läuft. Updates immer zuerst im Staging testen.
- Widerrufsformular platzieren. Binden Sie das native Formular über die Shopping Experiences an einer dauerhaft erreichbaren Stelle ein und verlinken Sie es prominent im Footer mit der Beschriftung „Vertrag widerrufen“.
- Bei Headless/Custom-Theme: Koordinieren Sie die Frontend-Einbindung mit Ihrem Entwicklerteam – Shopware liefert nur die Backend-Logik.
- E-Mail-Bestätigung kontrollieren. Prüfen Sie, dass die automatische Eingangsbestätigung Inhalt, Datum und Uhrzeit enthält und zuverlässig zugestellt wird (SPF/DKIM/DMARC sauber einrichten).
- Rechtstexte anpassen. Ergänzen Sie Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung über Ihre Rechtstextquelle.
- End-to-End testen. Einmal als Gast durchklicken: Footer-Link → Formular → „Widerruf bestätigen“ → E-Mail prüfen.
Weg B: Plugin (alle Versionen ab 6.5)
- Plugin installieren. In Shopware Admin → Erweiterungen → Hochladen → Installieren → Aktivieren, anschließend Theme kompilieren.
- Empfänger-E-Mail eintragen und – falls gewünscht – Button-Stil, Aufbewahrungsfrist und Sprachen in der Plugin-Konfiguration setzen.
- Fertig: Der Button erscheint automatisch im Footer (inkl. schlankem Checkout-Footer) und im Kundenkonto; eingehende Widerrufe landen im Backend-Modul mit Status-Workflow und Audit-Log.
- Rechtstexte anpassen (Belehrung + Datenschutzerklärung) – wie bei der nativen Lösung über Ihre Rechtstextquelle.
- End-to-End testen.
Wenn Sie die Einrichtung nicht selbst machen möchten, übernehme ich sie inklusive Konfiguration, Anpassung der E-Mail-Texte und Testlauf im Live-Shop (Premium-Implementierung).
Was lohnt sich für wen?
- Standard-Shop auf 6.6/6.7, eine Sprache, wenige Widerrufe: Die native Funktion reicht meist aus. Sie ist kostenlos und erfüllt die Pflicht – ehrlich gesagt der pragmatische Default für viele kleinere Shops.
- Shopware 6.5 (kein natives Feature): Ein Plugin oder die Eigenentwicklung ist Pflicht – oder Sie aktualisieren rechtzeitig auf 6.6/6.7.
- Mehrsprachiger Shop, hohes Volumen, Audit-/DSGVO-Anspruch, Agentur mit mehreren Mandanten: Hier spielt das Plugin seine Stärken aus – Backend-Workflow, revisionssicheres Log, DSGVO-Export, Anonymisierung und DE/EN/FR ab Werk.
- Headless / individuelle Architektur: Eigenentwicklung oder das Plugin als Komponente, je nach Setup.
Mein Rat als Entwickler: Verkaufen Sie sich nicht teurer, als Sie müssen – aber unterschätzen Sie auch nicht, was ein sauber dokumentierter Widerrufsprozess im Ernstfall wert ist. Wer im Zweifel ist, prüft am besten beide Wege an einem Staging-System.
Checkliste: Ist Ihr Shopware-Shop § 356a-konform?
- ☐ Einstieg „Vertrag widerrufen“ ist prominent im Footer jeder Seite sichtbar.
- ☐ Der Widerruf funktioniert ohne Login und für Gastbestellungen.
- ☐ Es gibt eine Bestätigungsseite mit der Schaltfläche „Widerruf bestätigen“.
- ☐ Das Formular fragt nur Name, Bestellnummer und E-Mail ab – kein Pflicht-Grund.
- ☐ Eine Eingangsbestätigung geht unverzüglich per E-Mail raus, mit Inhalt, Datum und Uhrzeit.
- ☐ Die Bestätigung ist nicht als „Widerruf wirksam/akzeptiert“ formuliert.
- ☐ Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung sind aktualisiert.
- ☐ Der gesamte Ablauf wurde end-to-end getestet (inkl. E-Mail-Zustellung).
Häufige Abmahnfallen in Shopware-Shops
- Widerruf nur im Kundenkonto. Wer den Widerruf hinter dem Login versteckt, verstößt gegen § 356a BGB. Der Button muss öffentlich erreichbar sein.
- Beschönigende Beschriftung. „Bestellung stornieren“ oder „Anfrage senden“ erfüllen die Eindeutigkeit nicht – es muss „Vertrag widerrufen“ bzw. gleichwertig sein.
- Zu viele Felder. Geburtsdatum, Telefonnummer oder ein Pflicht-Grund verstoßen gegen die Datenminimierung.
- Falsch formulierte Bestätigungs-Mail. „Ihr Widerruf wurde bestätigt“ kann als Anerkennung der Wirksamkeit gelesen werden – bestätigen Sie nur den Eingang.
- Rechtstexte vergessen. Der schönste Button hilft nichts, wenn die Widerrufsbelehrung nicht den Hinweis auf die Online-Funktion enthält.
- Last-Minute im Juni. Updates, Tests und Mail-Konfiguration brauchen Vorlauf. Stellen Sie deutlich vor dem 19. Juni 2026 um.
Was droht ohne konforme Lösung?
Die Risiken sind real – und meist teurer als die saubere Umsetzung:
- Verlängerte Widerrufsfrist. Wer nicht ordnungsgemäß über die Widerrufsfunktion informiert, riskiert – wie bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung – eine Verlängerung der Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage. Wirtschaftlich ist das oft das größte Problem.
- Abmahnungen. Mitbewerber und qualifizierte Verbraucherschutzverbände können Verstöße abmahnen; Unterlassungsklagen sind möglich. Anwalts- und Folgekosten erreichen schnell vierstellige Beträge.
- Bußgelder. Laut IT-Recht-Kanzlei drohen im Rahmen des Sanktionsregimes – insbesondere bei weit verbreiteten, grenzüberschreitenden Verstößen – Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes (bei Unternehmen mit über 1,25 Mio. € Umsatz) bzw. bis zu 50.000 € bei kleineren Unternehmen.
Widerruf-Button-Plugin für Shopware 6 – rechtssicher ab 6.5
Wenn die native Basis-Funktion nicht reicht – weil Sie auf 6.5 sind, mehrsprachig verkaufen oder einen sauber dokumentierten Widerrufsprozess mit Backend-Workflow, Audit-Log und DSGVO-Export brauchen: Mein Plugin deckt § 356a BGB vollständig ab, läuft komplett lokal im Shop und ist sofort einsatzbereit.
- Plugin-Lizenz: 99 € / Jahr inkl. Updates und E-Mail-Support – kompatibel mit Shopware 6.5, 6.6 und 6.7.
- Premium-Implementierung: einmalig 199 € – ich installiere, konfiguriere, passe die E-Mail-Texte an und teste live.
Plugin-Details ansehen
Häufig gestellte Fragen
Hat Shopware eine native Widerrufsbutton-Funktion? Ja. Shopware hat mit dem Release 6.7.9.0 im April 2026 eine native Widerrufsfunktion in den Core aufgenommen und auf die 6.6er-Linie zurückportiert. Sie deckt den gesetzlichen Pflicht-Ablauf ab: ein Formular (platzierbar über die Shopping Experiences) und eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Für Shopware 6.5 gibt es keine native Funktion – hier brauchen Sie ein Plugin oder eine eigene Lösung.
Ab wann ist der Widerrufsbutton in Shopware Pflicht? Ab dem 19. Juni 2026. Rechtsgrundlage ist der neue § 356a BGB, mit dem Deutschland die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 umgesetzt hat. Das Umsetzungsgesetz wurde am 5. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2026 I Nr. 28).
Reicht in Shopware ein einfacher Link als Widerrufsbutton? Ein gut sichtbarer, klar beschrifteter Link genügt als Einstiegspunkt – ein technischer Button ist nicht zwingend. Der Link muss aber „Vertrag widerrufen“ (oder gleichwertig) heißen, während der gesamten Widerrufsfrist erreichbar sein und zur echten zweistufigen Widerrufsfunktion führen. Ein bloßer Verweis auf ein allgemeines Kontaktformular oder eine mailto-Adresse erfüllt die Pflicht nicht.
Welche Felder muss das Widerrufsformular in Shopware abfragen? Nur das gesetzliche Minimum: Name, eine Vertragsidentifikation (z. B. Bestellnummer) und ein Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung (in der Regel die E-Mail-Adresse). Ein Widerrufsgrund darf kein Pflichtfeld sein, ein Login darf nicht verlangt werden.
Brauche ich für Shopware 6.5 ein Plugin? Ja. Die native Widerrufsfunktion gibt es erst ab 6.7.9.0 mit Backport auf 6.6. Wer auf Shopware 6.5 bleibt, hat keine Core-Lösung und muss die Pflicht über ein Plugin oder eine Eigenentwicklung abdecken – oder rechtzeitig auf 6.6/6.7 aktualisieren.
Was kostet ein Widerrufsbutton-Plugin für Shopware? Die native Funktion ist im Shopware-Core kostenlos enthalten. Mein Widerruf-Button-Plugin kostet 99 € pro Jahr und bietet zusätzlich Backend-Workflow, Audit-Log, DSGVO-Export, Anonymisierung und DE/EN/FR. Die optionale Premium-Implementierung kostet einmalig 199 €.
Muss ich meine Widerrufsbelehrung anpassen? Ja. Ab dem 19. Juni 2026 muss die Widerrufsbelehrung einen Hinweis auf die elektronische Widerrufsfunktion und ihren Fundort enthalten. Das ist Sache Ihrer Rechtstextquelle (z. B. IT-Recht-Kanzlei, Händlerbund, Trusted Shops), nicht der Shop-Software.
Rechtsquellen & weiterführende Links
- Richtlinie (EU) 2023/2673 (EUR-Lex) – die EU-Grundlage der Widerrufsfunktion.
- IT-Recht-Kanzlei: Widerrufsbutton-FAQ für den Online-Handel – ausführlicher Leitfaden mit Pflichtangaben und Sanktionen.
- IT-Recht-Kanzlei: Lösungen für die einzelnen Shopsysteme – Bewertung der Umsetzung in Shopware, Shopify, WooCommerce & Co.
- e-recht24: Der Widerrufsbutton kommt – verständliche Einordnung der neuen Pflicht.
- Mein allgemeiner Umsetzungs-Guide zur Widerrufsbutton-Pflicht – plattformübergreifend, inkl. Schritt-für-Schritt und DSGVO.
Sönke Berger entwickelt Shopware-Shops und betreut Onlineshop-Betreiber in Uelzen, Lüneburg, Hannover und der gesamten Region. Dieser Beitrag gibt den Stand vom 3. Juni 2026 wieder, stellt eine erste Orientierung dar und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für die rechtssichere Formulierung Ihrer Widerrufsbelehrung wenden Sie sich an Ihre Rechtstextquelle oder einen Anwalt.